Mit 1. Dezember 2024 tritt das neuen Oö. Hundehaltegesetz in Kraft. Untenstehend ein kurzer Überblick über die Neuerungen bzw. aktuellen Bestimmungen.
Für detaillierte Informationen hat das Land OÖ eine Online- Informationsplattform für Bürger:innen ins Leben gerufen, die unter den URLs www.sichermithund.at und www.hundehaltung-ooe.at erreichbar ist.
Der richtige Weg zu Hundehaltung:
- Positive Absolvierung des Sachkunde-Kurses
- Kauf eines Hundes
- Meldung bei der Gemeinde
Ein 12 Wochen alter Hund ist binnen 5 Werktagen zu melden.
Dafür Erforderlich:- Positive Absolvierung des Sachkundekurses
- Nachweis der Haftpflichversicherung
- Bestätigung der Registrierung bei der Heimtierdatenbank
- Tierärztliche Bestätigung
Bestimmung der Größe zwischen dem 12. und 14. Lebensmonat (40/20 Regel - 40 cm Widerristhöhe, 20 kg) - Überprüfung der Alltagstauglichkeit
Für große und spezielle Hunde bis zum 15. Lebensmonat - Spezielle Hunde
Verhaltensmedizinische Evaluierung ("Freitesten" von Leinen- und Maulkorbpflicht) - Auffällige Hunde
Eine Zusatzausbildung und verhaltensmedizinische Evaluierung ist verpflichtend.
Was gilt ab 1. Dezember 2024 für bestehene Hundhalter:innen?
Es ändert sich nur wenig für bestehende Hundehalter:innen. Die neuen Pflichten und Ausbildungserfordernisse gelten nur für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halter:innenwechsel.
Für spezielle Hunde ("Kampfhunde") gelten folgende Ausnahmen:
- Spezielle Hunde bis 8 Jahre
Ab 1. 12. 2024 gilt für spezielle Hunde bis zum vollendeten 8. Lebensjahr eine Leinen- und Maulkorbpflicht bis zur erfolgreichen Freitestung. Ebenso gilt die Pflicht zur Alltagstauglichkeitsprüfung binnen sechs Monaten. - Die Verlässlichkeitsprüfung
Die Haltung von speziellen Hunden benötigt eine besondere Verlässlichkeit (z. B. keine Verurteilung nach dem Tierschutzgesetz). Bei aufrechter Haltung ist dieser Nachweis nicht nötig. Achtung bei Halter:innenwechsel - Nachweise und Bescheide
Bestehende Sachkundenachweise und erlassene Bescheide nach dem OÖ. Hundehaltegesetz 2002, etwa bei auffälligen Hunden, gelten auch unter dem neuen Hundehaltegesetz weiter.