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Das bewährte Verkehrskonzept wird auch im Rahmen des diesjährigen Kunsthandwerksmarktes am 22. und 23. August 2026 wie gewohnt umgesetzt. Anrainer (in den Straßenzügen Kurzwerhartplatz, Reitingerstraße, Brunnengasse, Schiffergasse, Berggasse und Ritzbergerstraße) haben auch heuer die Möglichkeit, eine Parkberechtigungskarte zu beantragen.
Für diese Berechtigungskartenbesitzer wird es eine begrenzte Anzahl von entsprechend gekennzeichneten Parkflächen im Bereich Kirchenplatz und Kurzwernhartplatz.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in einer der oben angeführten Straßen
- Kein privater Abstellplatz zur Verfügung
- Zulassungsbesitzer:in und Leasingnehmer:in des abzustellenden Fahrzeuges (Zulassungsschein ist bei Beantragung vorzulegen; max 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht)
- Bei Firmenfahrzeugen: Nachweis über Überlassung zur Privatnutzung ist vorzulegen
Bitte beachten Sie, dass...
- aufgrund der begrenzten Parkflächen nur für ein Fahrzeug pro Haushalt eine Berechtigungskarte ausgestellt wird
- eine Berechtigungskarte keinen Anspruch auf einen tatsächlichen Stellplatz darstellt
- eine Ausstellung nach Prüfung der Daten durch die Gemeinde erfolgt.
Die Beantragung der Berechtigungskarte und die Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Zulassungsschein, ggf. Nachweis Privatnutzung) hat bis zum 1. August 2026 zu erfolgen.
Für die Beantragung und etwaige Rückfragen steht Ihnen
Frau Anita Pröhl (Tel. +43 7273/6355-11 oder anita.proehl@aschach-donau.ooe.gv.at)
gerne zur Verfügung.