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Mutterberatungstermin in Eferding
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Anzeige eines Sterbefalles
Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
Geburtsurkunde des Verstorbenen,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
falls verheiratet: Heiratsurkunde,
falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise S 69,05 an Gebühren an (€ 53,05 Totenbeschaugebühr, € 16,-- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)
Zuständig
Karin Rathmayr
(Amtsleiterin)